Nachricht an die Redaktion
Mit dem Formular erreichen Sie die Redaktion von FahrzeugaufbereitungListe. Sie melden einen Fehler bei einem Aufbereiter, beantragen Auskunft oder Löschung nach der DSGVO oder schreiben uns etwas anderes. Eine Einschätzung zu Lackschäden, Versiegelung oder einer Rechnung nach der Leasingrückgabe geben wir nicht.
Wer antwortet
- Betreiber
- MADE-WITH.AI LTD
- Antwortfrist bei DSGVO-Auskunft
- ein Monat
- Stand dieser Seite
- 6. Oktober 2026
Ihre Nachricht
Ein Studio hat zugemacht oder ist umgezogen
Ein Studio gibt auf, zieht in eine größere Halle oder ändert seinen Namen. Dann stimmt unser Eintrag nicht mehr. Schreiben Sie uns, welcher Eintrag betroffen ist und was sich geändert hat.
Wir sehen uns dann den Eintrag in OpenStreetMap an, aus dem die Adresse stammt. Bestätigt sich der Fehler, berichtigen wir unsere Seite und vermerken den neuen Stand. Wer die Karte selbst ändern will, bekommt von uns den Weg dorthin, damit die alte Angabe nicht beim nächsten Abruf zurückkehrt.
Auskunft, Berichtigung, Löschung
Betroffene Personen haben nach Art. 15 bis 17 DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung. Dieses Formular ist der dafür vorgesehene Weg. Wir antworten innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.
Damit wir Ihre Daten finden, brauchen wir den Namen des Betriebs. Ohne ihn können wir nicht feststellen, ob ein Eintrag Sie betrifft, und geben deshalb nichts heraus.
Warum wir nicht telefonieren
Ob ein Kratzer wegpoliert werden kann oder eine Keramikversiegelung sich lohnt, klären wir nicht am Telefon. Geschriebenes wird schneller gelesen und beantwortet als ein Anruf, und eine Korrektur braucht ohnehin den Bezug in Textform. Die Rufnummer des Anbieters steht im Impressum, wie es § 5 DDG verlangt.
Was mit Ihren Angaben geschieht
Wir verarbeiten Anliegen, Bezug, Nachricht und Ihre Adresse ausschließlich zur Bearbeitung dieser Meldung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, bei einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Nach Abschluss der Bearbeitung wird die Meldung gelöscht, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht.